Eine Hand nimmt Tickets vom Theater Lüneburg vom Schalter entgegen - Nahaufnahme
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Theater Lüneburg GmbH (im Folgenden Theater) und den Einzelkund:innen, Firmen- und Gruppenkunden (im Folgenden Besucher:innen). Für Rechtsgeschäfte zwischen Theater und Besucher:innen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Für Abonnent:innen gelten zusätzlich die Abonnementbedingungen. Bei Aufführungen anderer Veranstalter gelten diese Bedingungen nur für die Leistungen des Theaters.

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder dem Abschluss eines Abos gelten diese Bedingungen als vereinbart.

 

 § 2 Eintrittspreise

a) Den Vorstellungen werden verschiedene Preisgruppen zugeordnet, die in den Publikationen ausgewiesen sind. Die Preise, Ermäßigungen und Gebühren sind insbesondere aus dem Spielzeitheft, dem Monatsleporello und/oder dem Internet ersichtlich. Irrtümer und Änderungen bleiben dabei ausdrücklich vorbehalten. Bei einzelnen Veranstaltungen (z.B. Sonderveranstaltungen, wie Silvester und Neujahr, Gastspiele) ist eine besondere Preisgestaltung möglich.

b) Die für die Vorstellung jeweils geltenden Ermäßigungen sind auf unserer Webseite und in unseren Publikationen einzusehen oder an der Theaterkasse bzw. beim telefonischen Vorverkauf in Erfahrung zu bringen. Das Theater behält sich vor, bei bestimmten Vorstellungen keine Ermäßigungen zu bewilligen. Außerdem bleibt es dem Theater vorbehalten, kurzfristige, vorstellungsbezogene Ermäßigungsaktionen durchzuführen.

c) Das Theater verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor deren Kauf den Nachweis der entsprechenden Berechtigung bei Abholung der Karten (übers Theater Lüneburg gekaufte Karten) oder am Einlass (über den Webshop gekaufte Karten). Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Ermäßigte Eintrittskarten sind nur in Verbindung mit dem die Ermäßigung begründenden Ausweis gültig. Kann der Ausweis im Original nicht vorgezeigt werden, ist der Unterschiedsbetrag zum vollen Eintrittspreis an der Theaterkasse nachzuentrichten. Andernfalls kann der Einlass verweigert werden.

d) Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Ermäßigungen pro Eintrittskarte ist nicht möglich, also z.B. ist entweder ein TheaterCard-Rabatt oder ein Schwerbehinderten-Rabatt anwendbar.

e) Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Ermäßigungen nicht mehr gewährt werden.

f) Ermäßigungen können vom Theater jederzeit geändert werden. Die jeweils gültigen Ermäßigungen sind dem aktuellen Spielzeitheft zu entnehmen. Das Theater ist außerdem berechtigt, die Abgabe ermäßigter Eintrittskarten für bestimmte Spielorte, Veranstaltungen, Platz- oder Preisgruppen, Vertriebswege etc. einzuschränken oder auszuschließen. Bei Premieren, Gastspielen, Sonderveranstaltungen sowie im Online-Kartenverkauf besteht kein Anspruch auf Ermäßigungen. Die Ermäßigung gilt nicht für Gebühren.

g) Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Unterschiedsbetrag erhoben oder der/die Besucher:in von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.

 

 § 3 Kartenerwerb

a) Der Eintrittskartenverkauf zwischen dem Theater und den Besucher:innen kommt durch die Bestellung der Besucher:innen (Angebot) und ihre Bestätigung durch das Theater (Annahme) zustande. Eintrittskarten können an der Theaterkasse, angeschlossenen Vorverkaufsstellen sowie schriftlich, telefonisch oder über das Internet (Webshop) erworben werden. Erfolgt die Bestellung schriftlich, telefonisch oder über das Internet, erhalten Besucher:innen als Bestätigung eine Auftragsnummer, die ihnen mündlich oder schriftlich (ggf. per E-Mail) mitgeteilt wird.

b) Der Kartenkauf ist verbindlich und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der gebuchten Karten. Im Falle einer Nichteinlösung der Zahlung sind neue Bestellungen bis zur vollständigen Bezahlung noch offener Forderungen nicht möglich. Insoweit als das Theater Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitgestaltung anbietet, gilt § 312 g Ziffer 9 BGB. Demnach besteht für diese Dienstleistung kein Widerspruchsrecht.

c) Besucher:innen erwerben die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern von Besucher:innen Eintrittskarten weiter veräußert werden, ist eine Vertretung des Theaters ausgeschlossen. Ein Weiterverkauf der Eintrittskarten zu einem höheren als dem vom Theater ausgewiesenen Preis ist nicht gestattet. Bei Missachtung kann das Theater den Mehrerlös verlangen. Wird eine Karte zulässigerweise an einen Dritten übertragen, hat der/die Kartenerwerber:in den Dritten auf die Geltung der AGB für den/die Verwender:in der Karte ausdrücklich hinzuweisen. Soweit eine wirksame Einbeziehung nicht erfolgt, weil der/die Kartenerwerber:in den Dritten nicht auf die Geltung der AGB hingewiesen hat, und der Dritte Ansprüche gegen das Theater berechtigt geltend macht, die bei Einbeziehung der AGB nicht bestehen würden, ist der/die Kartenerwerber:in zur Leistung von Schadensersatz an das Theater verpflichtet. Ein gewerbsmäßiger Weiterverkauf ist nur mit einer gesonderten Genehmigung des Theaters zulässig.

d) Wünschen Besucher:innen eine Zusendung der Eintrittskarten, erhebt das Theater zusätzlich zum Kaufpreis eine Bearbeitungsgebühr, die die Versandkosten (3,00 €) beinhaltet. Die Eintrittskarten werden Besucher:innen nach vollständigem Zahlungseingang zugeschickt. Das Risiko des Verlustes der Karten bei der Übersendung tragen die Empfänger:innen. Bei Verlust ist das Theater nicht verpflichtet Ersatz zu leisten.

e) Besucher:innen müssen die erhaltenen Eintrittskarten selbstständig auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Veranstaltungsort, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) überprüfen. Festgestellte Unrichtigkeiten bei den Eintrittskarten, die von der Bestellung des/der Kund:in abweichen, müssen von dem/der Kund:in unverzüglich (innerhalb von 48h) geltend gemacht werden. Reklamationen sind dem Theater unverzüglich schriftlich per Post an die Theater Lüneburg GmbH – Theaterkasse – An den Reeperbahnen 3 – 21335 Lüneburg oder persönlich an der Theaterkasse mitzuteilen. Die reklamierten Eintrittskarten müssen im Original vorliegen. Fehlerhaft ausgestellte Eintrittskarten werden der kaufenden Person korrigiert neu ausgestellt. Die fehlerhaft ausgestellten Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit. Sollte das Theater das Ticket fehlerhaft ausgestellt haben, aber zum Zeitpunkt der Reklamation keine Eintrittskarte zu den bestellten Bedingungen mehr verfügbar sein, z.B. wegen einer zwischenzeitlich ausverkauften Veranstaltung, werden die von dem/der Kund:in geleisteten Zahlungen unverzüglich zurückerstattet.

f) Bezahlte, aber noch nicht ausgedruckte Eintrittskarten können auf Wunsch der Besucher:innen an der Abendkasse hinterlegt werden. Werden die Karten durch Verschulden der Besucher:innen nicht abgeholt, besteht kein Anspruch auf Ersatzleistung oder Rückzahlung des Kaufpreises.

g) Sofern Besucher:innen eine Option für den Erwerb von Eintrittskarten eingeräumt wurde (Reservierung), verfällt diese ersatzlos, wenn der Preis innerhalb der vereinbarten Reservierungsfrist nicht bezahlt wird. Bestellte Karten müssen innerhalb von 14 Tagen bezahlt werden, sonst gehen sie wieder in den freien Verkauf. Zum Vorstellungsbeginn (i.d.R. Abendkasse) reservierte Karten müssen bis 30 Minuten vor der jeweiligen Vorstellung abgeholt werden und gehen, wenn diese bis dahin nicht abgeholt wurden, anschließend in den freien Verkauf.

h) Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit nach Veranstaltungsende bzw. bei Verlassen des Veranstaltungsortes.

i) Beim Print@home/TicketDirect-Verfahren über den Webshop ist das Print@home-Ticket im Papierformat DIN A4 in unveränderter Größe auf ein weißes Papier auszudrucken oder auf einem geeigneten Mobilgerät vorzuzeigen. Es liegt im Verantwortungs- und Risikobereich des Kartenkäufers, sämtliche erforderlichen technischen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen und zu unterhalten, die für den Empfang und den Ausdruck der Print@home-Eintrittskarte erforderlich sind. Das ausgedruckte Print@home-Ticket ist bis zur Veranstaltung sorgfältig aufzubewahren und darf bei Gebrauch keine Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen aufweisen, welche die Eingangskontrolle unmöglich machen oder ver-/behindern. Weist dieses Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen auf, besteht weder Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung noch auf Rückerstattung des von Kartenkäufer:innen entrichteten Entgelts. Das gilt auch bei Verlust des Print@home-Tickets.

Es darf nicht vervielfältigt oder verändert werden. Falls von diesem Print@home-Ticket Kopien verwendet werden, erhält nur der Besitzer, die oder der als erstes am Einlass erscheint, Zutritt zu der Veranstaltung. Die Vorlage einer Bestell- oder Kaufbestätigung ist dafür nicht ausreichend. Weiterhin behält sich das Theater das Recht vor, von der Kartenkäuferin oder dem Kartenkäufer, dessen Ticket vervielfältigt wurde, die Zahlung des Gesamtwertes der vervielfältigten Print@home-Tickets zu verlangen. Das Theater haftet nicht bei Verlust und/oder Missbrauch des Print@home-Tickets. Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Nachahmung der Print@home-Tickets und jede elektronische Weiterverbreitung der PDF-Datei ist ausdrücklich untersagt.

j) Die Öffnungszeiten der Theaterkasse ergeben sich aus den Publikationen des Theaters. Die Abendkasse öffnet jeweils eine Stunde vor Beginn einer Vorstellung. Dies gilt auch für Vormittags- und Nachmittagsvorstellungen. Es findet kein Vorverkauf für andere Veranstaltungen an der Abendkasse statt, da der Verkauf der Abendveranstaltung(en) absolute Priorität hat. Die Abendkasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.

 

 § 4 Gutscheine und Ermäßigungen

a) Gutscheine sind ab Kauf- bzw. Ausgabedatum drei Jahre bis Jahresende gültig. Mit Ablauf der Gültigkeit verliert der/die Inhaber:in des Gutscheins den Anspruch auf Einlösung. Es ist nicht möglich, den Gutschein gegen Geldersatz umzutauschen.

b) TheaterCard: Die TheaterCard ist eine Rabattkarte für ein oder zwei Personen. TheaterCards sind kostenpflichtig, die TheaterCard50 ermäßigt alle Eintrittspreise ohne Aufschläge für Produktionen des Theaters Lüneburg um ca. 50 %, die TheaterCard25 ermäßigt alle Eintrittspreise ohne Aufschläge um ca. 25 %.. Sie sind jeweils für 365 Tage gültig ab dem selbst gewählten Wunschdatum. Die TheaterCard ist personengebunden und nicht auf andere Personen übertragbar. TheaterCards gelten nicht bei Sonderveranstaltungen, Gastspielen, Silvestervorstellungen und das Familienstück im Großen Haus.

Inhaber:innen der TheaterCard können exklusiv vor dem offiziellen Vorverkaufsstart ihre Plätze für die jeweils neue Saison reservieren, wenn sie der Theaterkasse über die Sommerpause (vor dem Start des Vorverkaufs) eine Wunschliste schriftlich per Post oder per Mail zusenden. Außerdem haben sie die Möglichkeit, bis zwei Tage vor dem gebuchten Vorstellungstermin das Ticket gegen eine Gebühr (3,00 € pro Karte) zu tauschen. Normalpreiskarten, die mit derselben Buchung gekauft wurden, sind weiterhin vom Umtausch ausgeschlossen.

c) Schüler:innen, Studierende, Auszubildende, FSJler:innen, Bundesfreiwilligendienstleister:innen, Arbeitslose und Inhaber:innen eines Schwerbehindertenausweises erhalten gegen Vorlage eines Ausweises eine Ermäßigung von ca. 25 % in allen Platzkategorien. Menschen mit der Kennzeichnung „B“ im Schwerbehindertenausweis haben Anspruch auf eine kostenlose Theaterkarte für eine Begleitperson.

Studierende der Leuphana Universität erhalten gegen Vorlage des SemesterTickets Kultur (gültiger Studierendenausweis + Personalausweis) jeweils eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn an der Abendkasse Restkarten für alle Produktionen des Theater Lüneburg kostenlos (Ausgenommen sind Gastspiele, Weihnachts- und Silvestervorstellungen und Veranstaltungen mit Sonderpreisen).

d) Abonnent:innen des Theater Lüneburg erhalten beim Kauf weiterer Karten eine Ermäßigung von etwa 10 %. Luna-Kund:innen der Sparkasse erhalten (nach Vorzeigen des Luna-Schlüsselanhängers) 3,00 € Rabatt pro Karte beim Kauf an der Theaterkasse sowie bei Abschluss eines neuen Abonnements einen Preisnachlass zwischen 12,00 und 30,00 € im ersten Jahr des Abonnements. Die Höhe des Nachlasses richtet sich nach der Anzahl der Abonnement-Vorstellungen.

e) Das Theater behält sich weitere Angebote vor.

 

§ 5 Abobedingungen

a) Das Abonnement wird für mindestens eine Spielzeit abgeschlossen. Abonnements, die vor dem 28.02.2022 abgeschlossen wurden, verlängern sich stillschweigend um jeweils eine weitere Spielzeit, wenn sie nicht bis zum 31. Mai des laufenden Jahres schriftlich gekündigt werden. Für Abonnements, die ab dem 01.03.2022 abgeschlossen oder verändert wurden, gilt die gleiche Kündigungsfrist bis zur 3. Spielzeit. Nach Ablauf der zweiten Spielzeit verlängert sich hier das Vertragsverhältnis ohne rechtzeitige Kündigung unbefristet und kann ab der dritten Spielzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Voraussetzung hierfür ist die Rückgabe der Eintrittskarten der verbleibenden Vorstellungen an der Theaterkasse.

b) Ist ein:e Abonnent:in am Besuch einer Vorstellung verhindert, erhält er/sie in dieser Saison an der Theaterkasse einen Wertgutschein, wenn er/sie seinen/ihren Platz spätestens 48 Stunden vor Vorstellungsbeginn schriftlich oder persönlich unter Vorlage der erworbenen Eintrittskarte abmeldet. Für jeden Umtausch wird pro Karte eine Verwaltungsgebühr von 2,00 € erhoben. Der Umtauschschein wird an der Kasse gegen eine Eintrittskarte für eine beliebige Vorstellung der gleichen Kunstgattung und der gleichen Preisgruppe eingelöst. Der Umtauschschein verliert mit dem Ende der Spielzeit seine Gültigkeit.

Für Weihnachts- und Silvestervorstellungen, für Gastspiele sowie Vorstellungen im T.NT Studio und auf der Jungen Bühne T.3 können keine Umtauschscheine eingelöst werden. Sollten aufgrund von Vorstellungsausfällen, die das Theater zu verantworten hat, Ende Mai keine weiteren Vorstellungen in den Abo-Ringen angeboten werden können und sollten noch Umtauschscheine übrig sein, die sonst verfallen, können diese in Ausnahmefällen auch für das T.NT oder T.3 eingesetzt werden.

c) Muss eine angekündigte Abonnementvorstellung ausfallen oder vor der Hälfte der Aufführungsdauer der Aufführung abgebrochen werden, wird der/die Abonnent:in durch eine Ersatzvorstellung oder mit einem Wertgutschein entschädigt. Dazu muss die Originalkarte an der Theaterkasse eingereicht werden. Bei Vorstellungsänderungen gegenüber dem veröffentlichten Spielplan, Abbruch nach der Hälfte der Aufführung, Änderungen der angekündigten Besetzung, bei Versäumnis der Vorstellung durch den/die Abonnent:in oder seinem/ihren verspäteten Eintreffen besteht kein Anspruch auf Ersatz.

Bitte beachten Sie, dass die Abendkasse nicht für den Umtausch von Vorstellungsterminen genutzt werden kann. Nutzen Sie dazu bitte die Vorverkaufszeiten.

 

§ 6 Fälligkeit und Zahlung

a) Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung unter Vergabe einer individuellen Auftragsnummer zur Zahlung fällig. Zahlungen können durch Barzahlung, Überweisung, Kredit- oder EC-Karte erfolgen.

b) Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theaters. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der/die Besucher:in zur unverzüglichen Rückgabe der Eintrittskarten und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet.

 

§ 7 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten, Kartenverlust

a) Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von verkauften Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet. Das gilt auch dann, wenn das Theater aus zwingenden Gründen die ausgeschriebene Besetzung der Rollen kurzfristig ändert.

b) Wird anstelle des Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können die Eintrittskarten ausschließlich bis zum Tage der Vorstellung an der Theaterkasse zurückgegeben werden, andernfalls verfällt der Anspruch. Besucher:innen erhalten die Erstattung des vollen Kartenpreises, sofern die originalen Eintrittskarten (keine Kopie) dem Theater vorliegen. Darüberhinausgehende Ansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen; insbesondere werden nutzlose Aufwendungen des/der Besucher:in wie Anfahrts- oder Übernachtungskosten etc. nicht erstattet.

c) Bei Vorstellungsausfall bietet das Theater den Besucher:innen die Anrechnung des Kaufpreises der Eintrittskarte auf den Besuch einer anderen Vorstellung ihrer Wahl an oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Original-Eintrittskarte in Form eines Wertgutscheines oder von Bargeld/Überweisung. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss dem Theater unverzüglich, spätestens bis vier Wochen nach der ausgefallenen Vorstellung, vorliegen, andernfalls verfällt der Anspruch. Darüber hinausgehende Ansprüche der Besucher:innen (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen. Bei Vorstellungsausfall infolge höherer Gewalt (Streik, Stromausfall, Naturkatastrophe u.ä.) wird kein Ersatz gewährt.

d) Bei Vorstellungsabbruch wird, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gespielt war, eine Ersatzaufführung angeboten oder, falls dies aus spielplantechnischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, das Eintrittsgeld erstattet. Eine Erstattung muss spätestens bis vier Wochen nach der abgebrochenen Vorstellung gegen Rückgabe der Originaleintrittskarten dem Theater gegenüber persönlich oder schriftlich geltend gemacht werden.

e) Es kann dazu kommen, dass von einigen Sitzplätzen die Sicht auf die Übertitelungsanlage nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist. Ein Entschädigungsanspruch aufgrund von mangelnder Sicht auf die Übertitelung besteht nicht.

f) Etwaige Rückzahlung von Vorverkauf- oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer.

g) Bei Verlust einer Eintrittskarte stellt das Theater gegen Gebühr von 2€ pro Karte eine Ersatzkarte aus, wenn der/die Käufer:in unter genauer Platzangabe nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte er/sie gekauft hatte. Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, hat der/die Inhaber:in der Originalkarte Vorrang vor dem/die Besitzer:in der Ersatzkarte. Die Ersatzkarte gibt in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes.

 

 § 8 Einlass

a) Die Spielstätten werden in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.

b) Beim Einlass ist dem Einlasspersonal die gültige Eintrittskarte sowie bei im Webshop oder über Eventim erworbenen ermäßigten Karten der entsprechende Berechtigungsausweis vorzuzeigen. Die Eintrittskarte berechtigt ausschließlich den/die Karteninhaber:in zum Zutritt zum Theater.

b) Nach Beginn einer Vorstellung können Besucher:innen mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler:innen und anderen Besucher:innen erst in einer vom Einlasspersonal jeweils festgelegten geeigneten Pause (z.B. Bildwechsel, Pause) und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Zuschauerraum eingelassen werden. Die Besucher:innen werden gebeten, den Anweisungen des Einlasspersonal bezüglich des Einlasszeitpunktes wie auch des nächst verfügbaren Platzes Folge zu leisten. Bei bestimmten Vorstellungen kann ein Nacheinlass ganz ausgeschlossen sein. Ein Anspruch auf einen Nacheinlass besteht nicht.

c) Für Rollstühle stehen nur in begrenztem Umfang Plätze zur Verfügung. Der Anspruch auf einen behindertengerechten Platz besteht nur dann, wenn beim Kauf der Eintrittskarte angegeben wird, dass der/die Besucher:in auf einen solchen Platz angewiesen ist.

d) Ein Anspruch auf das Auftreten bestimmter Künstler:innen besteht nicht.

e) Besucher:innen können trotz gültigem Eintrittsausweis vom Besuch einer Vorstellung ausgeschlossen werden, wenn ihr Zustand (z.B. starker Alkoholgenuss) nach allgemeiner Anschauung die berechtigten Interessen des übrigen Publikums beeinträchtigt. Insbesondere können Besucher:innen aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher:innen belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der/die Besucher:in die Vorstellung stören oder andere Besucher:innen belästigen wird. Der Eintrittspreis wird in diesen Fällen nicht erstattet.

 

 § 9 Verbot von Ton-, Foto- oder Filmaufnahmen

a) Das Anfertigen von Foto-, Film-, Video- oder Tonaufnahmen während der Vorstellung ist untersagt. Ebenso ist die Verbreitung oder Übertragung solcher Aufnahmen über das Internet, soziale Netzwerke oder andere Medien nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können urheber- oder persönlichkeitsrechtliche Ansprüche begründen und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt werden.

b) Bei Verstößen gegen das Aufnahmeverbot kann das Theater von seinem Hausrecht Gebrauch machen und den Besucher von der Veranstaltung ausschließen. Aufnahmegeräte dürfen nur mit Zustimmung der betreffenden Person zur Verwahrung entgegengenommen werden.

c) Das Theater weist darauf hin, dass während der Veranstaltung Foto-, Film- oder Tonaufnahmen zu Dokumentations-, Presse- oder Werbezwecken angefertigt werden können. Bereiche, in denen Aufnahmen stattfinden, sind entsprechend gekennzeichnet. Besucher können der Verarbeitung ihrer Abbildung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

 

§ 10 Hausrecht

a) Die Intendanz und die Verwaltungsdirektion üben in den Gebäuden des Theaters das Hausrecht aus. Zur Ausübung sind ferner das Einlasspersonal, das Kassenpersonal, die Veranstaltungsleitung sowie sonstige dazu bevollmächtigte Personen berechtigt. Den Anweisungen dieser Personen ist Folge zu leisten.

b) Gegenstände, die geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z. B. Mobiltelefone, elektronische Uhren) sind auszuschalten. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine sperrigen Gegenstände (Taschen, Rucksäcke, Kindersitze u. a.) in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Die Mitnahme von Tieren in das Theater ist nicht gestattet, Ausnahme sind Blindenführhunde. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in die Zuschauerräume der Spielstätten und der dortige Verzehr sind nicht gestattet. Eine Ausnahme sind das T.NT, das TamTam sowie die Somnambar.

c)  Das Rauchen in den öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten des Theaters ist untersagt.

d) Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher:innen das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

 

 § 11 Garderobe

a) Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden. Das Garderobenpersonal ist berechtigt, die Verwahrung für besonders wertvolle Gegenstände abzulehnen.

b) Bei Abgabe der Garderobenstücke wird eine Garderobenmarke ausgegeben. Die aufbewahrten Garderobenstücke werden bei Rückgabe der Garderobenmarke ohne Prüfung der Berechtigung an den/die Besitzer:in der Marke ausgehändigt.

c) Das Theater übernimmt mit der Abgabe einer Garderobenmarke die Haftung, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichtenvorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des hinterlegten Gegenstandes und beträgt höchstens 500,00 € für alle auf eine Garderobenmarke abgegeben Gegenstände. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr des/der Besucher:in.

d) Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der/die Besucher:in der/die berechtigte Empfänger:in ist. Bei Verlust der Garderobenmarke kann das Theater einen angemessenen Geldersatz (5,00 €) verlangen. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Gegenstände sowie der Verlust der Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen.

 

 § 12 Fundsachen

Der Verlust von Gegenständen ist dem Einlass- bzw. Garderobenpersonal unverzüglich anzuzeigen. Gegenstände aller Art, die in den Räumen des Theaters gefunden werden, sind beim Einlass- bzw. Garderobenpersonal abzugeben. Die Gegenstände werden vom Theater bis zum Ablauf von sechs Monaten aufbewahrt. Im Übrigen gelten die §§ 978 ff. BGB.

 

§ 13 Haftung

 Der Aufenthalt im Theater erfolgt auf eigene Gefahr. Für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit haftet das Theater unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet das Theater nur für Schäden, die von ihnen, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung des Theaters ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns und bei grob fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.

 

§ 14 Datenschutz

Das Theater verarbeitet personenbezogene Daten der Besucher ausschließlich zum Zweck der Begründung, Durchführung und Abwicklung der Geschäftsbeziehung, insbesondere zur Bearbeitung von Ticketkäufen, Reservierungen, Zahlungen sowie zur Information über Änderungen oder Ausfälle von Veranstaltungen.

Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie, soweit eine entsprechende Einwilligung vorliegt, auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (z. B. für den Erhalt von Informationen über künftige Veranstaltungen oder Newsletter).

Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an Zahlungsdienstleister oder Ticketanbieter) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die genannten Zwecke oder gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Anschließend werden sie gelöscht oder anonymisiert.

Nach der Anonymisierung ist eine Zuordnung zu konkreten Kaufvorgängen oder eine Benachrichtigung bei Vorstellungsausfall nicht mehr möglich. Weitere Informationen, insbesondere zu Betroffenenrechten (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit) finden sich in der vollständigen Datenschutzerklärung des Theaters.

 

 § 15 Anwendbares Recht/ Erfüllungsort/ Gerichtsstand

Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für den Kartenverkauf im Webshop. Erfüllungsort ist Lüneburg.

 

§ 16 Inkrafttreten

Diese AGB treten ab sofort in Kraft.

 

Lüneburg, November 2025
Die Geschäftsführung